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Yacht-Pool Charter-Versicherung

Yacht-Pool Charter Versicherung

 

 

Warum ist die Partnerliste und das Siegel „Checked & Trusted“ so wichtig für Sie und Ihre Crew?
Das möchten wir gerne noch einmal ausführlich erläutern, denn auch bei Ihren Charterkunden entstehen durch die Corona-Krise viele Fragen, die sie womöglich von einer Buchung abhalten:

* Wie ist meine Charter-Zahlung abgesichert?
* Was ist, wenn ich oder meine Crew erkranken?
* Was ist, wenn ich eine Impfung nicht vertrage?

Für diese Probleme können wir mit der Charterrücktritt-Versicherung-Plus eine Lösung anbieten – in Ihrem eigenen Interesse!

Gerade um sich mit Beratungsqualität von anonymen Dumping-Vermittlern abzuheben, sollte das Thema „Zahlungssicherheit“ ein zentraler Punkt jeder Beratung sein. Wie Sie wissen prüft niemand so gewissenhaft und aufwändig die wirtschaftlichen Verhältnisse der Flottenbetreiber. Von niemandem sonst bekommen wir als Charter-Agentur so schnell Informationen, wenn ein Provider in Schieflage gerät.

Die Charterrücktritt-Versicherung-PLUS von YACHT-POOL deckt neben den bisher schon versicherten Gründen für eine Rückerstattung der Reise- und/oder Stornokosten auch diese Fälle ab:

* Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von Charter-Agentur oder Charterflotten-Betreiber
* Corona-Infektion von Skipper oder Crew oder nahen Verwandten
* Impfunverträglichkeit von Skipper, Crew oder deren Kindern

Ein Auszug aus der Leistungsbeschreibung:

Der Versicherer leistet Entschädigung, bei

* Tod
* schwerem Unfall
* unerwarteter schwerer Erkrankung (auch Corona-Infektion) von Skipper oder Crew &von Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln, Schwiegereltern, Schwiegerkindern
* Impfunverträglichkeit
* von Skipper oder Crew oder deren minderjährigen Kindern
* schwerem Schaden am Eigentum von Skipper oder Crew
* Zahlungsunfähigkeit des Vercharterers, wenn dadurch die gecharterte / vergleichbare Yacht nicht zur Verfügung gestellt wird

Bei Nichtantritt des Chartertörns aus o.g. Gründen leistet der Versicherer auch Entschädigung für die Stornokosten der An- und Abreise, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in der Versicherungssumme enthalten sind.

Steht das gebuchte Schiff vor Ort auf Grund der Zahlungsunfähigkeit des Providers nicht zur Verfügung, sind die

Storno-/Ausfallkosten von Charter
Hotel und
Flug erstattungsfähig und es werden sogar ggf.
erhöhte Rückreisekosten übernommen (Voraussetzung: Hotel & Flug sind mitversichert)

Mit der Charterrücktritt-Versicherung-PLUS von YACHT-POOL haben Sie perfekt beraten!

Hier nochmal die Fakten zur schnellen Übersicht:

Charterrücktritt-Versicherung-Plus für alle Flottenbetreiber auf der neuen Partnerliste möglich
Beinhaltet Insolvenzschutz bei Pleite des Flottenbetreibers oder der Charter-Agentur (wenn die Agentur Checked & Trusted by YACHT-POOL ist)
Abschließen können alle Kunden mit Wohnsitz in der EU
Für Rückfragen stehen Ihnen die YACHT-POOL-Crew und Achterspring Yachtcharter immer gerne zur Verfügung!

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